Digitale Verantwortung

KI-Inhalte kennzeichnen: Was die neue EU-Pflicht für Ihre Website bedeutet

Seit August 2026 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Für die meisten Handwerks- und KMU-Websites betrifft das vor allem eine Frage: Werden auf der eigenen Website KI-generierte Bilder oder Texte verwendet, und ist das für Besucher erkennbar? Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine praktische Einordnung.

Was sich seit August 2026 ändert

Mit dem KI-Gesetz der EU (AI Act) müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden, sichtbar für Menschen und wo möglich auch maschinenlesbar. Das war bisher freiwillig, seit August 2026 ist es Pflicht, „soweit technisch machbar", wie es im Gesetz heißt. Die Pflicht richtet sich in erster Linie an Anbieter von KI-Systemen und an Unternehmen, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen.

Verordnungstext des AI Act auf EUR-Lex →

Für einen Handwerksbetrieb mit eigener Website heißt das praktisch: Sobald irgendwo auf der Seite KI-generierte Bilder oder Texte auftauchen, ohne dass das erkennbar ist, bewegt man sich in einer Grauzone, die vorher so nicht bestand.

Wo KI auf Handwerker-Websites tatsächlich vorkommt

Die meisten Betriebe denken bei „KI-Inhalten" zuerst an Deepfakes oder große Sprachmodelle. Praktisch relevanter für eine normale Unternehmenswebsite sind drei unauffälligere Fälle:

  • KI-generierte Bilder statt echter Fotos: Ein KI-generiertes Team-Foto oder ein KI-generiertes Referenzbild wirkt auf den ersten Blick wie eine echte Aufnahme, ist es aber nicht. Besucher, die das bemerken, verlieren schnell Vertrauen, unabhängig von der Rechtslage.
  • KI-geschriebene Texte ohne Hinweis: Blogartikel, Leistungsbeschreibungen oder Team-Vorstellungen, die komplett von einem Textgenerator stammen, ohne dass das kenntlich gemacht wird.
  • Stockfoto-Ersatz durch KI-Bildgeneratoren: Manche Anbieter ersetzen klassische Stockfotos zunehmend durch KI-generierte Bilder, oft ohne dass der Betrieb, der die Website bestellt, das überhaupt merkt.

Wichtig zur Einordnung: Der im Gesetz genannte Bußgeldrahmen (bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) richtet sich an Anbieter von KI-Systemen, nicht an einen einzelnen Handwerksbetrieb, der gelegentlich ein KI-Bild einsetzt. Das ändert aber nichts daran, dass fehlende Kennzeichnung ein Vertrauensrisiko ist, unabhängig von der Höhe eines möglichen Bußgelds.

Was Webum bei eigenen Kundenprojekten macht

Beim Webumbau setzt Webum grundsätzlich auf echte Fotos statt KI-generierter Bilder. Der Grund ist derselbe wie bei der neuen EU-Pflicht: Echte Aufnahmen zeigen, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht, und schaffen dadurch mehr Vertrauen als jedes generierte Bild, kennzeichnungspflichtig oder nicht.

In den seltenen Fällen, in denen Webum intern mit KI-generierten Beispielbildern arbeitet, etwa auf Demo- und Beispielseiten, die keine echten Kundenprojekte zeigen, werden diese Bilder sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet.

Was Betriebe jetzt praktisch prüfen können

  • Stammen die Bilder auf der eigenen Website tatsächlich vom eigenen Betrieb, oder wurden irgendwann KI-generierte Platzhalterbilder eingebaut und nie ersetzt?
  • Wurden Texte (Blog, Leistungsseiten, Über-uns-Seite) mit einem KI-Textgenerator erstellt, ohne dass das erkennbar ist?
  • Falls eine Agentur oder ein Tool die Website betreut: Ist bekannt, ob und wo dort KI-generierte Inhalte zum Einsatz kommen?

Wichtig: Dieser Artikel ordnet die neue Kennzeichnungspflicht technisch und praktisch ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelfall greift, insbesondere die Einschränkung „soweit technisch machbar", ist eine rechtliche Frage, die bei Bedarf mit spezialisierten Partnern geklärt werden sollte.

Häufige Fragen

Ein sinnvoller erster Schritt ist zu wissen, welche Bilder und Texte auf der eigenen Website tatsächlich echt sind und welche von einem Tool oder einer Agentur ergänzt wurden. Wer grundsätzlich mit echten Fotos und selbst geschriebenen Texten arbeitet, hat in der Praxis wenig zu prüfen.

Der oft genannte Rahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes richtet sich an Anbieter von KI-Systemen, nicht an einen Handwerksbetrieb, der gelegentlich ein KI-Bild einsetzt. Die genaue rechtliche Einordnung im Einzelfall ist trotzdem eine Frage für spezialisierte Partner, nicht für diesen Artikel.

Echte Fotos zeigen, wer tatsächlich hinter einem Betrieb steht. Das schafft mehr Vertrauen als ein generiertes Bild, unabhängig davon, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht. Die neue EU-Regel bestätigt diesen Ansatz eher, als dass sie ihn auslöst.